12.04.2013

Gesetzentwurf zur Nutzung „verwaister“ Werke ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes

Piktogramm mit Paragraphen

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke beschlossen. Der Sprecher des Vorstands des Kompetenznetzwerks der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), Prof. Dr. Hermann Parzinger, begrüßt den Gesetzentwurf als einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Herkulesaufgabe der Digitalisierung unseres kulturellen Erbes. Die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Digitalisierungsvorhaben weiter voranzutreiben und den Nutzern Werke zugänglich zu machen, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind. Davon profitieren auch digitale Kulturschaufenster wie die DDB und ihr europäisches Pendant EUROPEANA. In die DDB können damit Digitalisate von zahlreichen Werken eingebunden werden, die bisher aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden durften. Diese Bereicherung wird die DDB für ihre Nutzer noch attraktiver machen.

Als verwaist gelten solche Werke, deren Rechtsinhaber entweder nicht festgestellt oder nicht ausfindig gemacht werden können. Die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung derartiger Werke über das Internet scheiterte bisher daran, dass die erforderliche Zustimmung des Rechtsinhabers nicht eingeholt werden konnte. Zahlreiche kulturelle Schätze, die in den Beständen von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen ruhen, drohten so der Allgemeinheit dauerhaft entzogen zu sein. Der Gesetzentwurf gestattet nunmehr privilegierten Einrichtungen (u.a. öffentlich zugängliche Bibliotheken, Archive, Museen), derartige Werke zu digitalisieren und über das Internet zugänglich zu machen. Voraussetzung dafür ist die vorherige Durchführung einer sorgfältigen Suche anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs. Es wird in der Zukunft sorgfältig zu evaluieren sein, wie erfolgreich das vorgesehene Verfahren in die Arbeitsabläufe der öffentlichen Einrichtungen zu integrieren ist.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu vergriffenen Werken und ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für überwiegend öffentlich geförderte wissenschaftliche Forschungsbeiträge. Mit dem geplanten Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/28 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke umgesetzt.

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